Neue Eindämmungsverordnung
19. 04. 2021
Liebe Eltern, liebe Gäste
Ab dem 19.04.21 gilt die neue und 4. Eindämmungsverordnung, die Sie sich weiter unten downloaden können.
Leider besagt diese Verordnung auch, dass Eltern, die in der Eingewöhnungszeit sind und Elterngespräche haben, ab sofort einen negativen Test vorzeigen müssen.
Dieser Test kann entweder als Schnelltest-oder Selbsttest durchgeführt werden, oder aber auch ein Test vom Testzentrum.
Es tut uns sehr leid, nur müssen wir uns an die vorgegebenen Richtlinien vom Mbjs halten.
Bleiben Sie weiterhin gesund
Weitere Informationen: