Wichtige Information für Hortkinder

06. 08. 2020

Liebe Eltern, liebe Hortkinder

ab Montag den 10. August 2020 gilt laut dem Bildungsministerium für alle Hortkinder Mund- Nasenschutzpflicht. Dieser gilt in Fluren, im Gängen, Treppenhäusern/gängen, Sanitärbereich, sowie beim rein/rausgehen, jedoch nicht im Hortraum und Außenbereich.

 

Danke für Ihr Verständnis