Neue wichtige Informationen

25. 05. 2020

                                                                             

 

Achtung - Neue Informationen

 

Liebe Eltern,

 

täglich erhalten wir seit letzter Woche Anfragen, wie die weitere Betreuung unserer Kinder aussieht und wann der Regelbetrieb in Kraft tritt.

Die unreflektierte Verbreitung von Informationen durch die Medien führt bei Eltern zu Irritationen.

Die neuen Verordnungen werden leider schnell ausgesprochen, jedoch ist die Umsetzung an viele Faktoren geknüpft. Jede Kita benötigt  Vorlauf, um personell alles gut planen zu können und um die vorgegebenen Standards zu erfüllen.

 

Hier einige wichtige Informationen und Begrifflichkeiten zur Klärung.

 

1. Was bedeutet – „Erweiterte Notbetreuung“?

- Das betrifft nur Kinder, wenn ein Elternteil in einem kritischen Infrastrukturbereich tätig ist (derzeit bei uns noch bis 29.05.20)

 

2. Was ist der „Eingeschhränkte Regelbetrieb?“

- Das bedeutet – erweiterte Notbetreuung + andere Kinder, unter der Voraussetzung des notwendigen Infektionsschutzes und der weiteren Einhaltung aller hygienischen Regeln

- Es gelten weiterhin Einschränkungen bei der Erfüllung der Rechtsansprüche gemäß SGB VIII und dem Kita Gesetz

 

3. Was ist der „Regelbetrieb“?

- Alle Rechtsansprüche nach §1 des Kindertagesstättengesetzes, können erfüllt werden

- Die Kitas kehren in den Normalbetrieb zurück

- Derzeit angedacht, ab dem Schuljahr (August) 2020/21

 

Bis zum 29.05.2020 arbeiten wir in der erweiterten Notbetreuung.

 

Ab 1.06.2020 gehen wir über in den eingeschränkten Regelbetrieb. Das heißt, dass wir täglich die Hälfte (90 bis 95 Kinder) aller angemeldeten Kinder betreuen werden.

Kinder in der Notfallbetreuung bleiben weiterhin ganztags in der Kita. Kinder die die nicht unter diese Reglung fallen, werden derzeit tageweise bis zum Ende der Sommerferien geplant. 

Sie bekommen telefonisch mitgeteilt, wann ihr Kind an welchen Wochentag und in welcher Zeit ihr Kind die Kita besuchen kann. 

 

Bitte halten Sie sich dabei an alle Ihnen bereits bekannten Regeln. Klingeln Sie in der entsprechenden Etage, wenn sie ihr Kind bringen oder abholen. Halten Sie die Abstandsregeln ein. Es können nur gesunde Kinder in dieser Zeit die Kita besuchen. Bei Husten, starken Schnupfen und Fieber darf ihr Kind die Kita nicht betreten (Verdachtsfälle).

 

Wie sieht die Zahlung von Essengeldern und Beiträgen aus.

 

Kinder mit Notbetreuungsschein müssen seit 1.05.20 Beiträge und Essengeld wieder entrichten. Maßgebend dafür ist die gewährte Betreuungszeit, während des Notbetriebes von der Stadtverwaltung.

Für Tageskinder wird eine neue Landesrichtlinie erarbeitet, die derzeit noch nicht verfügbar ist.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte Schreiben Sie uns. 

Wir freuen uns, wenn diese schwierige Zeit vorbei ist und wir uns alle wieder sehen. 

Bleiben Sie gesund und grüßen Sie Ihre Kinder von uns.

 

Kerstin Hendler           Ingo Krowczynski       (Leitung)                     (Vors. d. Kitaausschuss)                                                          

 

Potsdam, den 25.05.2020