Wichtige Information für Hortkinder
06. 08. 2020
Liebe Eltern, liebe Hortkinder
ab Montag den 10. August 2020 gilt laut dem Bildungsministerium für alle Hortkinder Mund- Nasenschutzpflicht. Dieser gilt in Fluren, im Gängen, Treppenhäusern/gängen, Sanitärbereich, sowie beim rein/rausgehen, jedoch nicht im Hortraum und Außenbereich.
Danke für Ihr Verständnis